Neue Corona Vorgaben ab 05.12.2021

Es gilt neu die 2G+Regelung für die Spiele der 1. Mannschaft und in der ganzen Halle gilt weiterhin die Maskenpflicht, auch am Sitzplatz!

Beim Handball in Gelnhausen setzen wir aktuelle Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie jederzeit um und halten uns ausnahmslos an alle Regelungen. Wir müssen unbedingt verhindern, dass die laufende Saison wieder abgesagt werden muss, denn das würde unserer Sportart erneut massiv schaden.

Wir sind sehr begeistert, dass unsere Spieler, Trainer, Betreuer und viele weitere Mitwirkende eine sehr hohe Impfquote haben. Nur das wird auf Dauer helfen.

Mit der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes treten seit dem Sonntag, den 05.12.2021 erneut neue Beschränkungen in Kraft, die wir nun auch bei unseren TV Gelnhausen Handballspielen beachten müssen. Ab der Zuschaueranzahl von 101 Personen gilt neu

Die 2G+ Regel

Geimpft oder Genesen mit tagesaktuellem Schnelltest

Maskenpflicht in der gesamten Halle, auch am Sitzplatz


Im Einzelnen bedeutet dies beim TVG, dass…

  1. Volljährige Zuschauer und Spieler/-innen
    nur geimpft oder genesen mit einem tagesaktuellen offiziellen Antigen-Schnelltest sowie nicht impffähig, mit Attest über Kontraindikation und dazugehörigem offiziellem Antigen-Schnelltest in die Halle dürfen.
  1. Mitarbeiter der TV Gelnhausen Handballabteilung, der Handball GmbH oder des Förderkreise, wie z.B. Trainer, Betreuer, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichter und sonstiges Personal ihre Aufgaben in der Halle wahrnehmen können, wenn sie geimpft oder genesen sind oder, wenn nicht impffähig, sie ein Attest über die Kontraindikation und den dazugehörigen offiziellen Antigen-Schnelltest vorzeigen können oder, wenn ungeimpft, sie ihrer Pflicht aus §28b IfSG nachkommen.
  1. Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren
    nur geimpft, genesen oder mit vorzeigbarem Schul-Testheft in die Halle dürfen.

    Wie lange sind die schulischen Tests gültig, die mittels des Testheftes durch die Schulen dokumentiert werden? Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich. Die laufende Ferienwoche ist dabei wie eine Unterbrechung im zuvor genannten Sinne zu bewerten. Bei Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern, in denen kein entsprechendes Testheft existiert, reicht der Schülerausweis, da in allen Ländern Testkonzepte bestehen.

Um für unsere Spieler/-innen der Jugendmannschaften, in denen noch nicht geimpft werden kann (E, F- und teilweise D-Jugend), die Sicherheit während des Spielbetriebs zu erhöhen, werben wir dafür, dass alle Spieler/-innen, auch der gegnerischen Mannschaften, sich am Spieltag einem offiziellen Schnelltest eines Testzentrums (kostenloser Bürgertest für Jugendliche unter 18) unterziehen.

In Gelnhausen können im Testzentrum Zeitslots für diesen kostenlosen Bürgertest reserviert werden. Bereits nach 15 Minuten steht das Testergebnis online abrufbar zur Verfügung.

Mit Eurer Unterstützung und durch das konsequente Einhalten aller Maßnahmen tragen wir alle zusammen dazu bei, dass wir auch in den nächsten Wochen und Monaten unseren tollen Sport betreiben und/oder als Fans unterstützen können.