neue Corona Vorgaben ab 25.11.2021

Beim Handball in Gelnhausen setzen wir aktuelle Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie jederzeit um und halten uns ausnahmslos an alle Regelungen. Wir müssen unbedingt verhindern, dass die laufende Saison wieder abgesagt werden muss, denn das würde unserer Sportart erneut massiv schaden.

Wir sind sehr begeistert, dass unsere Spieler, Trainer, Betreuer und viele weitere Mitwirkende eine sehr hohe Impfquote haben. Nur das wird auf Dauer helfen.

Mit der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes treten nun am Donnerstag den 25.11.2021 neue Beschränkungen in Kraft, die wir nun auch bei unseren TV Gelnhausen Handballspielen beachten müssen.

Es gilt neu die 2G* Regel – Geimpft, Genesen und
Gemeinsam mit Leidenschaft

und in der ganzen Halle gilt die Maskenpflicht ab sofort durchgehend, auch am Sitzplatz


Im einzelnen bedeutet dies beim TVG, dass…

  1. Volljährige Zuschauer und Spieler/-innen
    nur geimpft, genesen oder, wenn nicht impffähig, mit Attest über Kontraindikation und dazugehörigem offiziellem Antigen-Schnelltest in die Halle dürfen.
  2. Mitarbeiter der TV Gelnhausen Handballabteilung, der Handball GmbH oder des Förderkreise, wie z.B. Trainer, Betreuer, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichter und sonstiges Personal ihre Aufgaben in der Halle wahrnehmen können, wenn sie
    geimpft oder genesen sind oder, wenn nicht impffähig, sie ein Attest über die Kontraindikation und den dazugehörigen offiziellen Antigen-Schnelltest vorzeigen können oder, wenn ungeimpft, sie unter den §3a CovSchuV fallen und einen tagesaktuellen offiziellen Schnelltest vorzeigen können.
  3. Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren
    nur geimpft, genesen oder mit vorzeigbarem Schul-Testheft in die Halle dürfen.Wie lange sind die schulischen Tests gültig, die mittels des Testheftes durch die Schulen dokumentiert werden? Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich. Die laufende Ferienwoche ist dabei wie eine Unterbrechung im zuvor genannten Sinne zu bewerten. Bei Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern, in denen kein entsprechendes Testheft existiert, reicht der Schülerausweis, da in allen Ländern Testkonzepte bestehen.

Um für unsere Spieler/-innen der Jugendmannschaften, in denen noch nicht geimpft werden kann (E, F- und teilweise D-Jugend), die Sicherheit während des Spielbetriebs zu erhöhen, werben wir dafür, dass alle Spieler/-innen, auch der gegnerischen Mannschaften, sich am Spieltag einem offiziellen Schnelltest eines Testzentrums (kostenloser Bürgertest für Jugendliche unter 18) unterziehen.

In Gelnhausen können im Testzentrum Zeitslots für diesen kostenlosen Bürgertest reserviert werden. Bereits nach 15 Minuten steht das Testergebnis online abrufbar zur Verfügung.

Mit Eurer Unterstützung und durch das konsequente Einhalten aller Maßnahmen tragen wir alle zusammen dazu bei, dass wir auch in den nächsten Wochen und Monaten unseren tollen Sport betreiben und/oder als Fans unterstützen können.